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Kurzzeitkennzeichen, rote Kennzeichen und Co.: Die wichtigsten Kennzeichenarten erklärt

Kurzzeitkennzeichen, rote Kennzeichen und Co.: Die wichtigsten Kennzeichenarten erklärt

Lesezeit: 14 Min.
OR24
30.09.2026

Ein Kurzzeitkennzeichen gilt bis zum Ende des fünften Tages nach der Zuteilung, also insgesamt sechs Kalendertage, und nur für Probe- und Überführungsfahrten mit genau einem Fahrzeug. Die Gebühr beträgt 10,20 Euro, mit Schildern und Versicherung zahlst Du grob 65 bis 165 Euro. In diesem Beitrag erfährst Du außerdem, wie sich rote Kennzeichen, Saison-, Wechsel- und Sonderkennzeichen unterscheiden und welches davon zu Dir passt.


Welche Kennzeichenarten gibt es in Deutschland?

Neben dem normalen Kennzeichen kennt das deutsche Zulassungsrecht eine ganze Reihe von Sonderformen. Sie unterscheiden sich darin, wer sie bekommt, wie lange sie gelten und wofür sie gedacht sind. Die meisten davon regelt die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV). Sie gilt seit dem 1. September 2023 in neuer Fassung, deshalb stehen die Regeln heute unter anderen Paragrafennummern als in älteren Ratgebern. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Arten auf einen Blick.

Kennzeichenart Merkmal Wer bekommt es? Gültigkeit
Normales Kennzeichen Euro-Feld, Unterscheidungszeichen, Erkennungsnummer, Plaketten Halter eines regulär zugelassenen Fahrzeugs bis zur Außerbetriebsetzung
Kurzzeitkennzeichen Erkennungsnummer beginnt mit 03 oder 04 Privatpersonen und Unternehmen Zuteilungstag plus fünf Tage
Rotes Kennzeichen 06 rote Schrift auf weißem Grund, roter Rand Hersteller, Händler, Werkstätten, Behörden wiederholt nutzbar, jede Fahrt im Fahrzeugscheinheft
Rotes Kennzeichen 07 Erkennungsnummer beginnt mit 07 für Oldtimer bei Veranstaltungen wiederholt nutzbar, Fahrten im Fahrzeugscheinheft
Saisonkennzeichen gilt nur im gewählten Zeitraum Halter, die nur in bestimmten Monaten fahren Zeitraum von 2 bis 11 Monaten
Wechselkennzeichen ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge Halter von zwei Fahrzeugen derselben Klasse immer nur ein Fahrzeug zur selben Zeit
H-Kennzeichen Buchstabe H Fahrzeuge ab 30 Jahren mit Gutachten wie ein normales Kennzeichen
E-Kennzeichen Buchstabe E Elektrofahrzeuge nach dem Elektromobilitätsgesetz Regelung derzeit bis 31.12.2026 befristet
Grünes Kennzeichen grüne Schrift auf weißem Grund steuerbefreite Halter, mit Ausnahmen, etwa nicht für Elektroautos wie ein normales Kennzeichen
Ausfuhrkennzeichen roter Streifen rechts mit Ablaufdatum Fahrzeuge für die Ausfuhr höchstens 12 Monate
Quelle: Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in der Fassung ab 01.09.2023, adac.de

Vergleich von zehn deutschen Kennzeichenarten mit der Kennung HST OR 24: normal, H, E, Saison, Wechsel, grün, Kurzzeit, rot 06, rot 07 und Ausfuhr

So ist ein normales Kennzeichen aufgebaut

Heck eines dunkelblauen Kombis mit Rückleuchten und Stoßstange, Kennzeichen HST OR 24 mit HU-Plakette und Stempelplakette von Mecklenburg-Vorpommern

Ein normales Kennzeichen besteht aus vier Bausteinen: dem Euro-Feld am linken Rand, dem Unterscheidungszeichen, der Erkennungsnummer und den Plaketten. Das Unterscheidungszeichen steht für den Verwaltungsbezirk, in dem das Auto zugelassen ist. Die Erkennungsnummer aus Buchstaben und Ziffern macht Dein Fahrzeug innerhalb dieses Bezirks eindeutig. Dazu kommen die Plaketten, auf dem hinteren Schild auch die HU-Plakette mit dem Termin der nächsten Hauptuntersuchung.

Auch die Maße sind festgelegt. Ein einzeiliges Schild ist höchstens 520 x 110 Millimeter groß, Schrift und Gestaltung folgen der Norm DIN 74069. Die Vorgaben dazu stehen in § 12 FZV und der zugehörigen Anlage 4. Wenn Du Schilder nachprägen lässt, achte deshalb auf einen Schilderdienst, der nach dieser Norm arbeitet.

Für die reguläre Zulassung zahlst Du bei der Zulassungsstelle 30,00 Euro Gebühr, über das Online-Verfahren nur 12,80 Euro. Ein Wunschkennzeichen kostet zusätzlich 10,20 Euro. Die Schilder selbst kommen als eigener Posten dazu.

Kurzzeitkennzeichen: Gültigkeit, Voraussetzungen, erlaubte Fahrten

Zwei Kurzzeitkennzeichen HST 04 024 mit gelbem Ablauffeld und Stempelplakette liegen auf dem Tresen der Zulassungsstelle neben den Fahrzeugpapieren

Ein Kurzzeitkennzeichen gilt bis zum Ablauf des fünften Tages nach der Zuteilung. So steht es in § 42 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung. Weil der Tag der Zuteilung mitzählt, kannst Du insgesamt sechs Kalendertage fahren. Bekommst Du das Kennzeichen an einem Montag, gilt es bis Samstag um 24 Uhr. Viele Seiten sprechen noch vom 5-Tage-Kennzeichen, genau gerechnet ist das einen Tag zu knapp.

Erkennbar ist ein Kurzzeitkennzeichen an der Erkennungsnummer, die mit 03 oder 04 beginnt. Es gehört zu genau einem Fahrzeug, nämlich dem, für das es zugeteilt wurde. Ein Wechsel auf ein anderes Auto ist nicht vorgesehen, auch nicht innerhalb der sechs Tage.

Beantragen dürfen es Privatpersonen genauso wie Unternehmen. Zuständig ist die Zulassungsstelle an Deinem Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs. Das hilft, wenn Du ein Auto weit weg kaufst: Du kannst das Kennzeichen dort holen, wo das Auto steht.

Beantragung: Welche Voraussetzungen musst Du erfüllen?

Für ein Kurzzeitkennzeichen muss Dein Fahrzeug drei Voraussetzungen erfüllen. Diese Nachweise bringst Du zur Zulassungsstelle mit:

Diese drei Nachweise brauchst Du

  • den Nachweis einer Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung für das Fahrzeug
  • den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (HU)
  • die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) einer Kurzzeit-Versicherung als Nachweis der Haftpflicht

Welche Papiere Deine Zulassungsstelle darüber hinaus sehen will, klärst Du am besten vorab auf ihrer Website. Das erspart Dir einen zweiten Weg. Wie schnell Du das Kennzeichen bekommst, hängt von Deiner Zulassungsstelle ab, vor allem davon, wann Du einen Termin bekommst und ob Deine Unterlagen vollständig sind. Frag deshalb vorher nach. Die sechs Tage laufen ab dem Tag der Zuteilung. Hol das Kennzeichen also erst, wenn Du die Fahrten wirklich machst. Die Schilder lässt Du anschließend bei einem Schilderdienst prägen.

Welche Fahrten sind mit dem Kurzzeitkennzeichen erlaubt?

Erlaubt sind Probefahrten, Überführungsfahrten und laut ADAC auch Prüfungsfahrten. Das Kurzzeitkennzeichen ist für diese einzelnen Anlässe gedacht, nicht als günstiger Ersatz für eine reguläre Zulassung. Aus diesem Zweck ergeben sich typische Beispiele.

Passt zum Zweck

  • Du fährst einen Gebrauchtwagen vor dem Kauf Probe
  • Du überführst ein gekauftes Auto vom Verkäufer zu Dir nach Hause
  • Du bringst das Fahrzeug zu einem vereinbarten Prüftermin

Passt nicht zum Zweck

  • die tägliche Fahrt zur Arbeit
  • Einkäufe und andere Erledigungen im Alltag
  • eine Urlaubsreise oder ein Wochenendausflug

Diese Beispiele stehen so nicht als Liste im Gesetz, sie folgen aus dem Zweck des Kennzeichens. Wer es trotzdem für andere Fahrten nutzt, riskiert laut ADAC 50 Euro.

Was kostet ein Kurzzeitkennzeichen?

Ein Kurzzeitkennzeichen kostet Dich insgesamt grob 65 bis 165 Euro. Die Gebühr der Zulassungsstelle ist mit 10,20 Euro der kleinste Posten. Den größten Anteil hat meist die Kurzzeit-Versicherung, deren Preis stark schwankt.

Posten Betrag Hinweis
Gebühr Zulassungsstelle 10,20 Euro GebOSt, zuzüglich Auslagen
Kennzeichenschilder ca. 25 Euro beim Schilderdienst
Kurzzeit-Versicherung (eVB) ca. 30 bis 130 Euro Richtwert, schwankt stark
Gesamt grob 65 bis 165 Euro regional verschieden
Quelle: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Stand August 2026; übrige Beträge sind grobe Richtwerte

Alle Beträge außer der Gebühr sind Richtwerte. Auslagen der Zulassungsstelle, Schilderpreise und Versicherungstarife weichen je nach Region ab. Zum Vergleich: Eine reguläre Zulassung kostet 30,00 Euro Gebühr, online 12,80 Euro. Steht das gekaufte Auto in Deiner Nähe, kann es günstiger sein, es gleich regulär zuzulassen. Sonst zahlst Du Schilder und Versicherung doppelt: einmal für die Überführung und noch einmal für die endgültige Zulassung.

Kurzzeitkennzeichen, Tageszulassung oder rotes Kennzeichen?

Die drei Begriffe klingen ähnlich, meinen aber ganz verschiedene Dinge. Das Kurzzeitkennzeichen ist für einzelne Fahrten rund um Kauf und Prüfung gedacht, die Tageszulassung ist ein Verkaufsweg der Händler, und das rote Kennzeichen ist ein Arbeitsmittel für Betriebe.

Merkmal Kurzzeitkennzeichen Tageszulassung Rotes Kennzeichen 06
Wer beantragt? Privatpersonen und Unternehmen der Händler Hersteller, Händler, Werkstätten, Behörden
Wofür? Probe- und Überführungsfahrten, laut ADAC auch Prüfungsfahrten Neuwagen kurz zulassen, ohne ihn zu bewegen für Betriebe, jede Fahrt im Fahrzeugscheinheft
Wie lange? sechs Kalendertage kurz, danach Verkauf wiederholt nutzbar
Was heißt das für Dich? günstige Lösung für einzelne Fahrten mit einem Fahrzeug Du wirst zweiter Halter, die Garantie läuft früher als Privatperson nicht erhältlich
Quelle: FZV §§ 41 und 42, adac.de

Am häufigsten verwechselt werden Kurzzeitkennzeichen und Tageszulassung, weil beide mit kurzen Zeiträumen zu tun haben. Bei der Tageszulassung lässt der Händler einen Neuwagen kurz auf sich zu, bewegt ihn aber nicht. Kaufst Du so ein Auto, bist Du laut ADAC bereits der zweite Halter, und die Garantie hat schon zu laufen begonnen. Mit dem Kurzzeitkennzeichen hat das nichts zu tun: Die Tageszulassung ist eine reguläre Zulassung, das Kurzzeitkennzeichen eine vorübergehende Lösung für einzelne Fahrten.

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Rote Kennzeichen 06 und 07: Wer bekommt sie?

Rote Kennzeichen mit der Nummer 06 bekommen nur Hersteller, Händler, Werkstätten und Behörden. Du erkennst sie an der roten Schrift auf weißem Grund mit rotem Rand. Geregelt sind sie in § 41 FZV. Privatpersonen bekommen kein 06-Kennzeichen, auch nicht für gelegentliche Überführungen. Für diese Fälle ist das Kurzzeitkennzeichen da.

Zu jedem roten Kennzeichen gehört ein Fahrzeugscheinheft, in dem jede Fahrt aufgezeichnet wird. So bleibt nachvollziehbar, welches Fahrzeug wann mit dem Kennzeichen unterwegs war. Die Zuteilung kostet je nach Fall zwischen 25,60 und 205,00 Euro (laut GebOSt). Eine eigene Variante mit der Nummer 05 ist Prüforganisationen vorbehalten.

Das rote 07-Kennzeichen für Oldtimer

Eine Sonderform ist das rote Kennzeichen mit der Nummer 07 nach § 43 FZV. Es ist für Oldtimer gedacht und gilt für Oldtimer-Veranstaltungen samt An- und Abfahrt sowie für Probe- und Wartungsfahrten. Auch hier gehört ein Fahrzeugscheinheft dazu. Für Fahrten im Alltag ist das 07-Kennzeichen nicht vorgesehen. Wer seinen Oldtimer regelmäßig bewegen möchte, schaut sich besser das H-Kennzeichen an, das weiter unten erklärt ist.

Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen: Wann lohnt sich was?

Gepflegtes Oldtimer-Cabrio mit offenem Verdeck und dem Kennzeichen HST OR 24H steht an einem Sommertag vor der Garage eines Backstein-Hauses

Ein Saisonkennzeichen passt, wenn Du ein Fahrzeug nur einen Teil des Jahres fährst. Du legst einen Zeitraum zwischen 2 und 11 Monaten fest, zum Beispiel von April bis Oktober. Nur in dieser Zeit darfst Du das Auto auf öffentlichen Straßen fahren und abstellen. Kfz-Steuer und Versicherung zahlst Du zeitanteilig, also nur für die Monate, in denen das Kennzeichen gilt. Grundlage ist § 10 Abs. 3 FZV.

Außerhalb des Zeitraums muss das Auto auf privatem Grund stehen, etwa in der eigenen Garage. Das klassische Beispiel ist das Cabrio oder der Sportwagen, der nur im Sommer gefahren wird.

Holst Du Dein Sommerauto im Frühjahr aus der Garage, prüfst Du am besten zuerst Profil und Luftdruck. Am Alltagsauto steht um diese Zeit ohnehin der Wechsel auf Sommerräder an. Im Herbst läuft es umgekehrt: Das Saisonfahrzeug geht in die Pause, und am Alltagsauto stehen die Winterreifen an.

Für die Monate dazwischen solltest Du Reifen und Räder richtig lagern, damit sie zur nächsten Saison in gutem Zustand sind.

Wechselkennzeichen: ein Kennzeichen für zwei Fahrzeuge

Ein Wechselkennzeichen nach § 9 Abs. 2 FZV ist für den Fall gedacht, dass Du zwei Fahrzeuge besitzt, aber nie beide gleichzeitig fährst. Beide müssen auf denselben Halter laufen und zur selben Fahrzeugklasse gehören, zum Beispiel zwei Pkw der Klasse M1. Möglich ist das für die Klassen M1, L und O1. Mehr als zwei Fahrzeuge lassen sich mit einem Wechselkennzeichen nicht verbinden. Unterwegs sein darf immer nur eines der beiden Fahrzeuge.

Der Haken liegt bei den laufenden Kosten. Die Kfz-Steuer zahlst Du laut ADAC für beide Fahrzeuge voll, und jedes braucht eine eigene Versicherung. Bei der Zulassung kommt ein Gebührenzuschlag von 6,00 Euro dazu. Finanziell bringt das Wechselkennzeichen also wenig, sein Vorteil ist die Flexibilität im Alltag.

Als Faustregel gilt: Fährst Du ein Fahrzeug nur in bestimmten Monaten, spart das Saisonkennzeichen Steuer und Versicherung. Wechselst Du dagegen spontan zwischen zwei Autos, ist das Wechselkennzeichen die passendere Wahl.

Was bedeuten H-, E-, grüne, Ausfuhr- und Versicherungskennzeichen?

Jedes dieser fünf Sonderkennzeichen gehört zu einer bestimmten Fahrzeuggruppe oder einem bestimmten Zweck, vom Oldtimer bis zur Ausfuhr.

H-Kennzeichen: Es steht für historische Fahrzeuge. Ein Auto bekommt es, wenn es mindestens 30 Jahre alt und weitgehend im Originalzustand ist. Den Nachweis liefert ein Gutachten nach § 23 StVZO. Geregelt ist das H-Kennzeichen in § 10 Abs. 1 FZV.

E-Kennzeichen: Halter von Elektrofahrzeugen im Sinne des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) können es nach § 11 FZV beantragen. Die Regel ist derzeit (Stand September 2026) bis zum 31. Dezember 2026 befristet. Eine Verlängerung befindet sich im Gesetzgebungsverfahren. Ob und wie lange es das E-Kennzeichen danach gibt, entscheidet erst dieses Verfahren.

Grünes Kennzeichen: Grüne Schrift auf weißem Grund bekommen Fahrzeuge, deren Halter von der Kfz-Steuer befreit ist (§ 10 Abs. 2 FZV). Nicht jede Steuerbefreiung führt aber zum grünen Kennzeichen. Ausgenommen sind unter anderem Behördenfahrzeuge, Fahrzeuge schwerbehinderter Personen und besonders emissionsreduzierte Fahrzeuge wie Elektroautos. Ein steuerbefreites E-Auto fährt deshalb mit einem normalen Kennzeichen oder einem E-Kennzeichen.

Ausfuhrkennzeichen: Es wird für Fahrzeuge vergeben, die ausgeführt werden sollen. Am rechten Rand trägt es einen roten Streifen mit dem Ablaufdatum. Es gilt höchstens 12 Monate, die Gebühr beträgt 31,40 Euro.

Versicherungskennzeichen: Es wird jedes Jahr zum 1. März gewechselt. Für das Versicherungsjahr 2026/27 sind die Versicherungskennzeichen schwarz.

Neues Auto, zweiter Radsatz: Originale Räder

Du hast gerade ein Auto gekauft und es mit dem Kurzzeitkennzeichen nach Hause überführt? Dann steht bald die Frage nach dem zweiten Radsatz für Sommer oder Winter an. Entscheidend ist dabei, dass die Räder wirklich zu Deinem Modell passen. Genau dafür gibt es bei OR24.de originale Felgen und Kompletträder für Audi, BMW, Mercedes mit AMG und Porsche.

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Vor dem Kauf solltest Du die erlaubten Felgen- und Reifengrößen Deines Modells kennen. So findest Du schnell den passenden Satz, ob für den ersten Winter mit dem neuen Auto oder für die kommende Sommersaison.

Fazit

Für einzelne Probe- und Überführungsfahrten ist das Kurzzeitkennzeichen die passende Lösung: sechs Kalendertage, ein Fahrzeug, grob 65 bis 165 Euro. Rote 06-Kennzeichen bleiben Betrieben vorbehalten, das 07 ist für Oldtimer-Veranstaltungen sowie Probe- und Wartungsfahrten gedacht. Wer nur einige Monate im Jahr fährt, spart mit dem Saisonkennzeichen. Wer zwischen zwei Autos wechselt, gewinnt mit dem Wechselkennzeichen Flexibilität, aber kaum Geld.

FAQ

Das hängt von Deiner Zulassungsstelle ab. Entscheidend sind vor allem ein freier Termin und vollständige Unterlagen, also der Nachweis der Genehmigung, eine gültige HU und die Versicherungsbestätigung. Frag deshalb vorher bei Deiner Zulassungsstelle nach, wie lange es dort dauert. Denk außerdem daran, dass die sechs Tage ab dem Tag der Zuteilung laufen. Hol das Kennzeichen also erst, wenn Du die Fahrten wirklich machst.

Ja, Privatpersonen dürfen ein Kurzzeitkennzeichen genauso beantragen wie Unternehmen. Zuständig ist die Zulassungsstelle an Deinem Wohnsitz oder am Standort des Fahrzeugs. Das Kennzeichen gilt dann nur für dieses eine Fahrzeug und nur für Probe- und Überführungsfahrten, laut ADAC auch für Prüfungsfahrten. Anders ist es beim roten Kennzeichen 06: Das bekommen Privatpersonen nicht.

Ja, eine gültige Hauptuntersuchung gehört nach § 42 FZV zu den Voraussetzungen. Dazu kommen eine Typ- oder Einzelgenehmigung und eine Haftpflichtversicherung, die Du mit der eVB einer Kurzzeit-Versicherung nachweist. Ist die HU Deines Fahrzeugs abgelaufen, sprich vor dem Termin mit Deiner Zulassungsstelle, welche Möglichkeiten es in Deinem Fall gibt.

Nur eingeschränkt. Laut ADAC erkennen Österreich, Italien, Dänemark und die Schweiz das deutsche Kurzzeitkennzeichen an. In den Benelux-Staaten und in Frankreich wurde es dagegen teilweise nicht akzeptiert. Wenn Du ein Auto über die Grenze überführen willst, kläre deshalb vorher, ob das Kennzeichen auf der ganzen Strecke anerkannt wird. Soll ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland, gibt es dafür das Ausfuhrkennzeichen.

Ein rotes 06-Kennzeichen bekommst Du als Privatperson nicht. Es ist Herstellern, Händlern, Werkstätten und Behörden vorbehalten, jede Fahrt wird im Fahrzeugscheinheft festgehalten. Für einzelne Probe- oder Überführungsfahrten nimmst Du stattdessen das Kurzzeitkennzeichen. Für Oldtimer gibt es außerdem das rote 07-Kennzeichen für Oldtimer-Veranstaltungen samt An- und Abfahrt sowie Probe- und Wartungsfahrten. Ob Du es bekommst, klärst Du mit Deiner Zulassungsstelle.

Ein Saisonkennzeichen lohnt sich, wenn Du ein Fahrzeug nur einige Monate im Jahr nutzt, etwa ein Cabrio im Sommer. Du wählst einen Zeitraum von 2 bis 11 Monaten und zahlst Kfz-Steuer und Versicherung nur zeitanteilig. Der Nachteil: Außerhalb des Zeitraums darfst Du das Auto weder auf öffentlichen Straßen fahren noch dort abstellen. Du brauchst also einen Stellplatz auf privatem Grund.

Ein Wechselkennzeichen eignet sich für Halter von zwei Fahrzeugen derselben Klasse, die nie beide gleichzeitig unterwegs sind, zum Beispiel ein Alltagsauto und ein Wochenendauto. Beide müssen auf Dich zugelassen sein. Sparen lässt sich damit kaum etwas: Die Kfz-Steuer fällt für beide Fahrzeuge voll an, jedes braucht eine eigene Versicherung, und bei der Zulassung kommen 6,00 Euro Zuschlag dazu.

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