Ab wann Winterreifen? Der richtige Zeitpunkt zum Wechseln
Ab wann Winterreifen? In Deutschland steht dazu kein Datum im Gesetz: Vorgeschrieben sind sie, wenn die Straße winterlich ist, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte. Weil sich dieses Wetter nicht ankündigt, wechseln die meisten Autofahrer schon im Oktober. Hier liest Du, woran Du den richtigen Zeitpunkt erkennst, was die Faustregeln taugen und worauf Du im Ausland achten musst.
Inhaltsverzeichnis
Die kurze Antwort vorweg
Es gibt in Deutschland kein Datum, ab dem Winterreifen Pflicht sind. Die Pflicht hängt am Wetter, nicht am Kalender.
Sobald die Fahrbahn winterlich ist, brauchst Du Reifen mit Alpine-Symbol, ist sie es nicht, darfst Du auch im Januar mit Sommerreifen unterwegs sein. Deshalb hilft der Blick in den Kalender wenig, der auf die Wettervorhersage viel.
Für den Alltag hat das eine klare Folge: Wer erst beim ersten Schneefall über den Wechsel nachdenkt, ist zu spät. Die Werkstätten sind dann voll, bis zum freien Termin fährst Du mit der falschen Bereifung durch genau das Wetter, das die Pflicht auslöst. Die meisten Autofahrer wechseln deshalb schon im Oktober.
Und wer es darauf ankommen lässt? Bei Glätte ohne geeignete Reifen erwischt zu werden kostet 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Kommt eine Behinderung anderer dazu, sind es 80 Euro, bei einer Gefährdung 100 Euro und nach einem Unfall 120 Euro. Der Punkt bleibt in allen vier Fällen.
Was das Gesetz wirklich verlangt
Das Gesetz nennt fünf Wetterlagen und kein einziges Datum. Paragraph 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung lautet wörtlich:
"Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des Paragraph 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen."
Mehr steht dort nicht: kein Oktober, kein November, keine Temperaturgrenze. Fachleute sprechen deshalb von der situativen Winterreifenpflicht: Sie greift nur in dem Moment, in dem die Straße winterlich ist.
Welche Reifen das erfüllen, änderte sich in zwei Schritten. Seit dem 01.01.2018 müssen neu hergestellte M+S-Reifen zusätzlich das Alpine-Symbol tragen, also das Bergpiktogramm mit der Schneeflocke darin. Für ältere Reifen ohne dieses Zeichen lief eine Übergangsfrist bis zum 30.09.2024. Seit dem 01.10.2024 zählt allein das Alpine-Symbol.
Verantwortlich ist immer der Fahrer, denn nur er sieht die Straße im Moment der Fahrt. Ausgenommen sind landwirtschaftliche Fahrzeuge, einspurige Kraftfahrzeuge, Gabelstapler und motorisierte Krankenfahrstühle. Bei Bussen und schweren Lastwagen müssen nur Antriebs- und Lenkachse mit Winterreifen ausgerüstet sein, dafür gelten zusätzliche Pflichten: eine wirklich notwendige Fahrt, größerer Sicherheitsabstand und höchstens 50 km/h Tempo.
Von O bis O: was die Faustregel taugt
Von Oktober bis Ostern ist eine Merkregel, kein Gesetz. Der ADAC formuliert es so: "Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) ist ein grober Hinweis, hat rechtlich jedoch keine Relevanz."
Die Regel stammt aus der Reifenbranche und von den Automobilclubs. Sie beschreibt den Zeitraum, in dem in Mitteleuropa erfahrungsgemäß mit Frost, Schnee und Glätte zu rechnen ist.
Zwei Schwächen hat sie trotzdem. Die erste steckt im zweiten O: Ostern wandert zwischen dem 22. März und dem 25. April und verschiebt das Ende der Regel damit von Jahr zu Jahr um gut vier Wochen, unabhängig vom Wetter.
Die zweite Schwäche ist der Verschleiß: Winterreifen sind für Kälte gebaut und reiben sich an milden Oktober- oder Apriltagen schneller ab, was den Verbrauch erhöht. Wer die Regel starr befolgt, fährt also einige Wochen mit dem falschen Reifen.
| Regel | Was sie sagt | Was sie wert ist | Rechtlich verbindlich? |
|---|---|---|---|
| Von O bis O | Winterreifen von Oktober bis Ostern | guter Planungsrahmen, aber ein bewegliches Ende zwischen 22. März und 25. April | Nein, laut ADAC ohne rechtliche Relevanz |
| 7-Grad-Regel | Winterreifen unterhalb von sieben Grad | brauchbarer Auslöser für den Werkstatttermin, aber ein gerundeter Merkwert | Nein, eine Empfehlung ohne Gesetzesrang |
| Situative Pflicht | geeignete Reifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte | die einzige Vorgabe, die zählt, gilt aber erst im Moment der Glätte | Ja, Paragraph 2 Absatz 3a StVO |
Die 7-Grad-Regel und was dahintersteckt
Sieben Grad sind eine Merkhilfe, kein im Labor gemessener Schwellenwert. Der ADAC-Regionalclub Südbayern schreibt dazu: "Bereits bei Temperaturen unter sieben Grad Celsius bieten Winterreifen mehr Sicherheit als Sommerreifen."
Dahinter steckt die Gummimischung: Sommerreifen sind auf Wärme ausgelegt, bei sinkender Temperatur wird ihr Gummi hart, die Lauffläche kann sich nicht mehr an die Fahrbahn anschmiegen, und der Grip lässt nach. Winterreifen bleiben in diesem Bereich weich, dazu kommen die feinen Lamellen im Profil, die sich in Schnee und Matsch verkrallen.
Der Effekt beginnt nicht schlagartig bei genau sieben Grad, die Zahl ist nur gerundet und leicht zu merken. Ein Beleg dafür: Die zentrale ADAC-Fachseite zum Thema Winterreifen im Sommer nennt die 7-Grad-Marke gar nicht, sondern vergleicht Messungen bei 10 bis 13 Grad mit Messungen bei 35 Grad.
Für Dich zählt vor allem: Nutze die Zahl als Auslöser für den Werkstatttermin, nicht als starre Grenze. Bleibt das Thermometer tagsüber regelmäßig unter sieben Grad, ist der Reifen an der Reihe, der für diesen Bereich gebaut wurde.
Der richtige Zeitpunkt im Herbst
Wechsle, sobald die Temperaturen tagsüber dauerhaft unter sieben Grad bleiben, nicht erst beim ersten Schnee. So empfiehlt es der ADAC: kein fester Kalendertag, sondern die tatsächliche Wetterlage vor Deiner Haustür.
In den meisten Regionen Deutschlands fällt dieser Punkt in den Oktober. Praktisch beurteilst Du ihn nicht am Mittagswert, sondern am frühen Morgen: Beschlagene oder angefrorene Scheiben und Nächte nahe null Grad zeigen, dass die Zeit gekommen ist. Reifglätte auf einer Brücke oder in einer Senke entsteht lange vor dem ersten Schneefall.
Früh zu wechseln hat zwei Vorteile: Du bekommst einen Werkstatttermin, solange noch Platz im Kalender ist, und überbrückst die Wochen nicht mit Sommerreifen bei Glätte, was weder sicher noch erlaubt ist.
Ein bisschen zu früh schadet dabei weniger, als es klingt. Ein paar milde Tage kosten den Winterreifen etwas Profil, eine einzige glatte Nacht ohne passende Bereifung kann deutlich teurer werden.
Der Wechsel lässt sich gut mit anderen Terminen bündeln, etwa dem Herbstcheck oder einem anstehenden Service. Wer ihn selbst macht, braucht einen Drehmomentschlüssel und sollte die Radschrauben nach rund 50 gefahrenen Kilometern noch einmal nachziehen.
Und wann kommen sie wieder runter?
Runter gehören die Winterreifen, sobald die Temperaturen dauerhaft wieder über sieben Grad liegen, nach derselben Logik wie im Herbst, nur andersherum.
Ostern als Endpunkt ist dafür nur ein grober Anhaltspunkt. Fällt das Fest auf den 22. März, kann es danach noch kräftig kalt werden. Fällt es auf den 25. April, fährst Du womöglich schon zwei Wochen zu lange mit Winterreifen.
Zu langes Warten kostet Geld und Sicherheit: Die weiche Mischung nutzt sich bei Wärme schneller ab, der Bremsweg auf trockener, warmer Fahrbahn wird länger als mit Sommerreifen. Wie groß der Unterschied ausfällt, steht weiter unten.
Nach der Abnahme entscheidet die Lagerung über den Zustand im nächsten Herbst. Bevor Du Deine Räder richtig einlagerst, reinigst Du sie, markierst die Einbaustelle jedes Rades und prüfst den Luftdruck. Kompletträder lagern liegend oder hängend, Reifen ohne Felge stehend. Wann genau der Rückwechsel sinnvoll ist und was Du vorher an den Sommerrädern prüfst, erklärt der Ratgeber Ab wann Sommerreifen.
Wie alt dürfen Winterreifen sein?
Ein gesetzliches Höchstalter für Winterreifen gibt es in Deutschland nicht. Der ADAC schreibt dazu klar: "Eine gesetzliche Grundlage zum Alter von Reifen gibt es nicht." Einzige Ausnahme: Anhänger und Wohnwagen bis 100 km/h, deren Reifen nach sechs Jahren ersetzt werden müssen.
Empfehlungen gibt es trotzdem, und die sind deutlich: Ab etwa sechs Jahren verliert ein Winterreifen laut ADAC einen Teil seiner Wintereigenschaften, von Reifen älter als acht Jahre rät der Club ausdrücklich ab. Für Pkw-Reifen allgemein nennt er zehn Jahre als äußerste Grenze, beim Neukauf sollte ein Reifen nicht älter als zwei Jahre sein.
Das Alter steht auf der Flanke: Suche nach dem Wort DOT und der letzten Ziffernfolge aus vier Zahlen. Die ersten beiden stehen für die Kalenderwoche, die letzten beiden für das Jahr. "3223" heißt also: hergestellt in der 32. Woche des Jahres 2023.
Diese vier Ziffern sind auch beim Kauf die wichtigste Zahl auf dem Reifen. Wer neue Winterreifen kauft, sollte sie vor der Montage ablesen, denn ein vermeintliches Schnäppchen kann bereits mehrere Jahre im Regal gelegen haben.
Wichtig: Alter und Profil sind zwei verschiedene Kriterien. Ein acht Jahre alter Reifen mit reichlich Profil ist trotzdem ein Fall für den Austausch, weil das Gummi mit der Zeit aushärtet und bei Kälte nicht mehr so greift wie am Anfang.
| Alter des Reifens | Was der ADAC dazu sagt | Was Du tun solltest |
|---|---|---|
| beim Neukauf | nicht älter als zwei Jahre | DOT-Nummer vor der Montage ablesen und bei älterer Ware nachfragen |
| bis rund 6 Jahre | Wintereigenschaften noch vollständig vorhanden | normal weiterfahren, Profil und Luftdruck regelmäßig prüfen |
| ab rund 6 Jahren | ein Teil der Wintereigenschaften geht verloren | vor jeder Saison genauer hinschauen und den Ersatz einplanen |
| älter als 8 Jahre | der ADAC rät von der Nutzung als Winterreifen ab | austauschen, auch wenn noch Profil vorhanden ist |
| älter als 10 Jahre | äußerste Grenze für Pkw-Reifen jeder Art | nicht mehr verwenden |
Winterreifen im Sommer: erlaubt, aber teuer
Der ADAC formuliert es so: "Grundsätzlich ist es zwar erlaubt, Winterreifen im Sommer zu fahren." Anders als beim umgekehrten Fall gibt es dafür schlicht keinen Bußgeldtatbestand.
Teuer wird es trotzdem, zuerst beim Bremsen. Der ADAC ließ neue Winterreifen mit voller Profiltiefe aus Tempo 100 auf trockener, warmer Fahrbahn gegen Sommerreifen antreten: Der Bremsweg war bis zu 16 Meter länger. Anschaulich gesagt steht das Auto auf Sommerreifen bereits, während es auf Winterreifen noch mit rund 37 km/h unterwegs wäre.
Diese Zahl gilt für neue Winterreifen mit vollem Profil. Bei abgefahrenen Winterreifen mit noch etwa 4 Millimetern schrumpft der Unterschied auf rund 5 Meter, weil der Vergleichsmaßstab schlechter wird, was nur zeigt, dass die 16 Meter für den frischen Reifen gelten.
Dazu kommt der Verschleiß: Die weiche Mischung reibt sich bei Wärme schneller ab, der Reifen ist früher verbraucht. Im Schadensfall wird es zudem unangenehm: Führt der längere Bremsweg zu einem Unfall, darf die Versicherung ihre Leistung kürzen. Wer im Detail wissen will, was beim ganzjährigen Winterreifen im Sommer fahren passiert, findet die Einzelheiten dort.
Mit Winterreifen ins Ausland
Deine deutschen Winterreifen mit Alpine-Symbol werden im europäischen Ausland anerkannt. Zum Stolperstein wird eher die Profiltiefe, denn mehrere Länder verlangen mehr als Deutschland.
Das beste Beispiel ist Österreich: Dort gilt vom 1. November bis 15. April eine situative, wetterabhängige Winterausrüstungspflicht wie in Deutschland, für Pkw, Pkw mit Anhänger, Klein-Lkw bis 3,5 Tonnen und Mopedautos. Als Winterreifen zählt laut ÖAMTC ein Reifen mit der Kennzeichnung M+S, M.S. oder M&S und mindestens 4 Millimetern Profiltiefe. Seit dem 10.12.2018 gelten auch reine Alpine-Symbol-Reifen als Winterreifen. Das Symbol selbst ist in Österreich laut ÖAMTC "nicht verpflichtend".
Daraus folgt eine überraschende Reihenfolge: Die deutsche Regel ist strenger als die österreichische, mit deutschen Alpine-Reifen bist Du in Österreich auf jeden Fall richtig ausgerüstet. Umgekehrt reicht ein reiner M+S-Reifen dort noch aus, in Deutschland seit Oktober 2024 aber nicht mehr. Wirklich prüfen musst Du vor der Urlaubsfahrt die 4 Millimeter: In Deutschland liegt die gesetzliche Grenze bei 1,6 Millimetern, in Österreich wärst Du damit zu flach unterwegs.
| Land | Zeitraum | Art der Pflicht | Mindestprofiltiefe | Strafe |
|---|---|---|---|---|
| Deutschland | ganzjährig, kein Zeitraum | situativ bei Glätte und Schnee, nur Alpine-Symbol | 1,6 mm gesetzlich, 4 mm empfohlen | 60 bis 120 Euro und 1 Punkt |
| Österreich | 1. November bis 15. April | situativ bei winterlichen Verhältnissen, M+S oder Alpine-Symbol | 4 mm | rund 100 Euro, bei Gefährdung bis 5.000 Euro |
| Schweiz | ganzjährig, keine feste Saison | keine generelle Pflicht, der Fahrer trägt die Verantwortung | keine eigene Angabe gefunden | rund 100 Euro bei ungeeigneter Bereifung mit Behinderung |
| Italien | je Provinz, auf der Brennerautobahn A22 bis Affi 15. November bis 15. April | uneinheitlich, wird vor Ort per Beschilderung geregelt | keine eigene Angabe gefunden | 42 bis 345 Euro |
| Frankreich | 1. November bis 31. März | kalendarisch, aber nur in festgelegten Bergregionen, Alpine-Symbol nötig | keine eigene Angabe gefunden | 135 Euro, Weiterfahrt kann untersagt werden |
| Tschechien | 1. November bis 31. März | situativ bei winterlichen Straßenverhältnissen | keine eigene Angabe gefunden | keine gesicherte Angabe |
Wo in der Tabelle keine Profiltiefe steht, fanden wir keine eigene Vorgabe des Landes. Das ist keine Entwarnung: Sieh vor der Abfahrt kurz in die Reiseinformationen Deines Ziellandes. Je weiter Du nach Süden oder in die Berge fährst, desto eher entscheidet die örtliche Beschilderung und nicht das Datum.
Vor dem Wechsel: der kurze Radcheck
Bevor die eingelagerten Räder ans Auto kommen, schaust Du sie einmal in Ruhe an. Fünf Minuten reichen, und sie ersparen Dir den Ärger, ein Rad erst am Fahrzeug als untauglich zu erkennen.
Erstens das Profil: Gesetzlich sind 1,6 Millimeter vorgeschrieben, der ADAC empfiehlt für Winterreifen mindestens 4 Millimeter. Wie Du die Mindestprofiltiefe bei Winterreifen misst und warum die 4 Millimeter wichtig sind, liest Du im eigenen Beitrag dazu.
Zweitens das Alter über die DOT-Nummer, drittens der Luftdruck, der über den Winter abgesunken sein kann. Viertens die Flanken: Risse, Beulen oder Scheuerstellen bedeuten, dass das Rad nicht mehr ans Auto gehört. Fünftens die Laufrichtung: Ein Reifen mit Richtungspfeil gehört zurück auf dieselbe Seite. Hat Dein Fahrzeug ein RDKS, prüfst Du nach der Montage, ob die Kontrollleuchte wieder ausgeht.
Spürbar einfacher wird der Wechsel mit einem zweiten Radsatz: Bei Kompletträdern werden nur vier fertige Räder umgeschraubt, statt Reifen zweimal im Jahr über den Felgenrand zu ziehen. Das spart Werkstattzeit, schont den Reifenwulst und macht Dich vom Werkstatttermin im Oktober unabhängig. Bei der Felge zählt die Freigabe: Originale Felgen bringen Lochkreis, Einpresstiefe und Herstellerfreigabe mit, eine Einzelabnahme entfällt. Solche Felgen und Kompletträder für Audi, BMW, Mercedes einschließlich AMG und Porsche verkauft OR24.de weiter, fahrfertig ausgewuchtet.
Fazit: Das Wetter entscheidet, nicht der Kalender
Ab wann Winterreifen? Sobald die Straße winterlich werden kann, meist im Oktober. Von O bis O und die 7-Grad-Regel sind gute Merkhilfen, verbindlich ist allein die situative Pflicht aus Paragraph 2 Absatz 3a StVO. Wer früh wechselt, bekommt seinen Werkstatttermin, spart sich 60 Euro Bußgeld und fährt die kritischen Herbstwochen auf dem richtigen Reifen.
Häufige Fragen zum Wechsel auf Winterreifen
Sobald die Straße winterlich ist. Paragraph 2 Absatz 3a StVO nennt fünf Wetterlagen: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte. Ein Datum steht nicht im Gesetz. Der ADAC empfiehlt deshalb den Wechsel, sobald die Temperaturen dauerhaft unter sieben Grad bleiben. In den meisten Regionen ist das im Oktober der Fall.
Als Merkregel ja, als Vorschrift nein. Der ADAC bezeichnet die Faustformel von Oktober bis Ostern als groben Hinweis, der "rechtlich jedoch keine Relevanz" hat. Dazu kommt: Ostern wandert zwischen dem 22. März und dem 25. April, das Ende der Regel verschiebt sich also jedes Jahr um bis zu vier Wochen. Verbindlich ist allein die situative Pflicht nach StVO.
Nein. Gültig ist nur das vollständige Alpine-Symbol, ein dreizackiger Berg mit einer Schneeflocke darin. Eine Schneeflocke allein, ohne das Bergpiktogramm, erfüllt die Anforderungen von Paragraph 36 Absatz 4 StVZO nicht und gilt nicht als Nachweis für einen Winterreifen, eine der häufigsten Verwechslungen auf der Reifenflanke.
Ein gesetzliches Höchstalter gibt es nicht. Der ADAC stellt klar: "Eine gesetzliche Grundlage zum Alter von Reifen gibt es nicht." Nur Anhänger- und Wohnwagenreifen bis 100 km/h müssen nach sechs Jahren ersetzt werden. Für Winterreifen gilt: ab rund sechs Jahren lassen die Wintereigenschaften nach, ab acht Jahren rät der ADAC von der Nutzung ab.
Wer bei winterlichen Verhältnissen ohne geeignete Bereifung fährt, zahlt 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Mit Behinderung anderer werden daraus 80 Euro, mit Gefährdung 100 Euro, nach einem Unfall 120 Euro. Der Punkt fällt in allen Fällen an. Verantwortlich ist der Fahrer, denn nur er kann die Wetterlage im Moment der Fahrt beurteilen.
Ja, das ist erlaubt und kostet kein Bußgeld, sicher ist es trotzdem nicht: Der ADAC maß bei neuen Winterreifen aus Tempo 100 auf trockener, warmer Fahrbahn einen bis zu 16 Meter längeren Bremsweg. Wo ein Auto auf Sommerreifen bereits steht, wäre es auf Winterreifen noch mit rund 37 km/h unterwegs. Dazu nutzen sich die Reifen bei Wärme schneller ab.
Ja. Ein deutscher Reifen mit Alpine-Symbol wird in Österreich anerkannt, dort gilt das Symbol laut ÖAMTC sogar als "nicht verpflichtend", weil M+S weiterhin ausreicht. Achten musst Du auf etwas anderes: Österreich verlangt mindestens 4 Millimeter Profiltiefe, Deutschland nur 1,6 Millimeter. Die Winterausrüstungspflicht gilt vom 1. November bis 15. April und hängt an der Wetterlage.
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