Felgen eintragen lassen
Das Angebot an Serienfelgen reicht oft nicht aus, um die gewünschte Optik am Auto zu erzielen. In solchen Fällen greifen viele zu Zubehörfelgen mit breiteren Maßen, die dem Fahrzeug ein individuelles Aussehen verleihen. Ob Du solche Felgen eintragen lassen musst, hängt vom Nachweis ab: Mit einer ABE für Dein Auto ohne Abnahme-Auflage reicht es, die ABE mitzuführen. Mit Teilegutachten oder ganz ohne Nachweis brauchst Du eine Abnahme. Was Du bei der Eintragung und den rechtlichen Vorgaben beachten musst, erfährst Du in unserem umfassenden Ratgeber.
Wichtiger Tipp: Originale Felgen oder Kompletträder kaufen, die der Hersteller für Dein Modell freigegeben hat. Dann ist keine Eintragung nötig.
Inhaltsverzeichnis
Müssen originale Felgen eingetragen werden?
Muss ich originale Felgen eintragen lassen oder benötigen diese eine ABE oder Teilegutachten? Tony erklärt Dir in diesem Video kurz und knapp, was Du wissen musst!
Alles Wichtige zur Kennzeichnung von Alufelgen
Bevor Du Alufelgen für Dein Fahrzeug auswählst, ist es wichtig, die Kennzeichnungen und deren Bedeutung zu verstehen. Diese Angaben helfen Dir sicherzustellen, dass die Felgen sowohl mechanisch passen als auch für Dein Fahrzeug zugelassen sind.
Prüfzeichen und Teilenummer auf der Felge
Für die Eintragung zählen vor allem die Zeichen, die den Nachweis belegen. Zubehörfelgen mit ABE tragen ein Prüfzeichen aus den Buchstaben KBA und einer Nummer, oft auf der Innenseite eingegossen. Dieselbe Nummer steht auch in der ABE. Ein großes E mit einer Ziffer in einem Kreis zeigt eine ECE-Genehmigung. Die Zahl nennt das Land, das sie erteilt hat. Originale Felgen tragen stattdessen die Teilenummer des Herstellers. Mit ihr klärst Du, für welche Modelle die Felge freigegeben ist.
Erklärung der Kennwerte
Beispiel einer Felgenbezeichnung: 7,5J x 16 H2 ET 20, LK 5x100
- 7,5J x 16 = FelgengrößeDie Felgengröße besteht aus Breite und Durchmesser, beide in Zoll angegeben. Eine Felge mit der Bezeichnung 7,5 x 16 hat eine Breite von 7,5 Zoll und einen Durchmesser von 16 Zoll. Der Felgendurchmesser entspricht dem Innendurchmesser des passenden Reifens. Das "J" steht für die Bauart und Größe des Felgenhorns und ist der gängigste Typ.
- H2 = HumpDer Hump ist ein Wulst auf der Felge, der ein Abrutschen des Reifens bei schneller Kurvenfahrt verhindert. Die Zahl 2 bedeutet, dass die Felge beidseitig mit einem Hump versehen ist.
- ET 20 = EinpresstiefeDie Einpresstiefe von +20 mm beschreibt den Abstand zwischen der Felgenmitte und der Auflagefläche des Radflansches. Ein positiver Wert zeigt, dass die Auflagefläche nach außen verschoben ist. Ein negativer Wert bedeutet, dass sie weiter innen liegt.
- LK 5x100 = LochkreisDer Lochkreis beschreibt die Anzahl und Anordnung der Befestigungslöcher. In diesem Beispiel hat die Felge fünf Befestigungslöcher, die in einem Durchmesser von 100 mm um den Mittelpunkt der Felge angeordnet sind.
Weitere Informationen zu den Felgenbezeichnungen und ihren Kennzahlen findest Du in unserem Ratgeber.
Sonstige Bezeichnungen
Teilweise wird in Verbindung mit der Bezeichnung von Alufelgen ein weiterer Wert angegeben, der meist mit den Buchstaben "MZ" abgekürzt wird. Es handelt sich hierbei um die Mittenzentrierung (daher das Kürzel MZ), welche auch als Nabenbohrung bezeichnet wird. Diese Bohrung muss mit dem Außendurchmesser der Radnabe übereinstimmen, damit das Rad montiert werden kann. Bei Zubehörfelgen gleichen Zentrierringe ein größeres Mittenloch aus. Ein gängiger Wert ist z. B.: MZ 57,1.
Umrüstung des Fahrzeugs auf eine neue Rad-Reifenkombination
Vielen Autofahrern ist die ab Werk angebotene Kombination aus Felgen und Reifen nicht sportiv genug bzw. gefällt ihnen von der Optik nicht. Zudem wird die Werksbereifung oft als zu schmal empfunden. Kein Wunder also, dass nahezu jeder dritte Autofahrer irgendwann sein Fahrzeug auf eine neue Rad- und Reifenkombination umrüstet. Doch was ist hierbei zu beachten?
Am einfachsten hast Du es, wenn Du eine Rad- und Reifenkombination verwendest, die bereits vom Hersteller für Dein Fahrzeug freigegeben ist. Diese Kombinationen findest Du nur teilweise im Fahrzeugschein, also in der Zulassungsbescheinigung Teil 1. Für Autos ab dem 01.10.2005 nennt Teil 1 unter Ziffer 15 lediglich eine Reifengröße pro Achse. Alle weiteren Rad- und Reifenkombinationen, die der Hersteller freigegeben hat, sind im CoC-Papier Deines Autos aufgeführt, und zwar in den Punkten 32 und 50. Fehlt das CoC, bekommst Du es beim Hersteller. Eine feste Zollgrenze, ab der Du Felgen eintragen lassen musst, gibt es übrigens nicht: Auch ein großes Rad musst Du nicht abnehmen lassen, wenn es zu den Freigaben Deines Modells gehört.
Wenn Du eine solche, vom Hersteller genehmigte Rad- und Reifenkombination verwendest, kannst Du die Räder direkt montieren lassen und musst nichts weiter tun. Etwas mehr Aufwand ergibt sich, wenn Räder montiert werden sollen, die vom Hersteller nicht für das betreffende Fahrzeug freigegeben sind. Dann kommt es auf den Nachweis der Felge an. Hat sie eine ABE für Dein Fahrzeug ohne Abnahme-Auflage oder eine ECE-Genehmigung, darfst Du sie ohne Prüfung montieren und führst die ABE mit. Typengenehmigte Felgen nennt man Räder mit Genehmigung für ihre Bauart, also mit EG- oder ECE-Genehmigung oder KBA-Teiletypgenehmigung.
Mit Teilegutachten oder einer ABE mit Abnahme-Auflage musst Du die Räder nach der Montage durch eine Prüforganisation abnehmen lassen, etwa von TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Für neue Felgen gibt es seit dem 20.06.2025 keine Teilegutachten mehr, deren Platz hat die KBA-Teiletypgenehmigung eingenommen. Wer eine Felge mit älterem Teilegutachten hat, kann sie damit noch bis zum 19.06.2028 abnehmen lassen. Die Bestätigung der Abnahme führst Du im Auto mit. Der Zulassungsstelle meldest Du die Änderung, sobald Du dort ohnehin etwas erledigst. Hat der Prüfer allerdings vermerkt, dass die Fahrzeugpapiere berichtigt werden müssen, gehst Du unverzüglich hin. Gegebenenfalls sind Anpassungen wie das Umlegen der Kotflügelkanten oder das Montieren von Verbreiterungen an den Kotflügeln notwendig, damit die Konstruktion den Vorgaben der StVZO entspricht.
Was in Deiner Situation zu tun ist und wohin Du dafür gehst, zeigt die folgende Übersicht. Nach Art des Nachweises sortiert findest Du außerdem, welche Felgen Du ohne Eintragung fahren darfst.
| Deine Situation | Was ist zu tun? | Wohin? |
|---|---|---|
| Originale Felge in einer für Dein Modell freigegebenen Größe | Montieren, keine Abnahme und keine Eintragung | Nur zur Montage in die Werkstatt |
| Originale Felge ohne Freigabe für Dein Modell, zum Beispiel von einem anderen Modell | Abnahme | Abnahme durch TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS |
| Zubehörfelge mit ABE für Dein Auto ohne Abnahme-Auflage | Montieren und die ABE im Auto mitführen | Keine Prüfstelle nötig |
| Zubehörfelge mit ECE-Genehmigung, Einschränkungen eingehalten | Montieren, keine Abnahme | Keine Prüfstelle nötig |
| Zubehörfelge mit ABE mit Abnahme-Auflage oder mit Teilegutachten (bis 19.06.2028) | Unverzüglich nach der Montage abnehmen lassen, Bestätigung mitführen | TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS, danach bei Gelegenheit die Zulassungsstelle |
| Zubehörfelge mit KBA-Teiletypgenehmigung | Je nach Auflage in der Genehmigung ohne oder mit Abnahme | Bei Auflage TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS |
| Felge ganz ohne Nachweis | Einzelabnahme mit Gutachten nach § 21 StVZO | Prüforganisation, danach die Zulassungsstelle |
So läuft die Eintragung ab
- Nachweis prüfen: Bei originalen Felgen vergleichst Du die Teilenummer mit den Freigaben im CoC-Papier. Bei Zubehörfelgen schaust Du, ob die ABE, das Teilegutachten oder die Teiletypgenehmigung Dein Auto nennt und ob darin eine Abnahme verlangt wird.
- Räder montieren: Halte Dich bei der Montage an die Auflagen aus dem Nachweis.
- Abnahme, falls nötig: Verlangt der Nachweis eine Prüfung, fährst Du unverzüglich nach der Montage zu TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Nimm den Nachweis der Felge und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 mit.
- Bestätigung mitführen: Den Nachweis über die Abnahme hast Du im Auto dabei, bis die Änderung in den Fahrzeugpapieren steht. Bei einer ABE ohne Auflage führst Du stattdessen die ABE mit.
- Papiere berichtigen: Melde die neuen Räder der Zulassungsstelle, sobald Du dort ohnehin etwas erledigst. Hat der Prüfer die Berichtigung der Fahrzeugpapiere vermerkt, gehst Du sofort hin.
Die Einzelabnahme als letzter Ausweg
Du möchtest Felgen auf Deinem Wagen fahren, die eigentlich nicht für diesen Fahrzeugtyp zugelassen sind oder über kein entsprechendes Gutachten verfügen? Um auch damit gesetzeskonform unterwegs zu sein, bleibt Dir in der Regel nur die Eintragung per Einzelabnahme. In diesem Fall prüft ein Sachverständiger einer Prüforganisation, also von TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS, die Räder am Auto und stellt ein Gutachten nach § 21 StVZO aus, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind. So darf insbesondere die Verkehrssicherheit nicht gefährdet sein. Mit dem Gutachten gehst Du anschließend zur Zulassungsstelle.
Du musst allerdings wissen: Eine Einzelabnahme ist deutlich aufwendiger und teurer als eine Abnahme mit ABE oder Gutachten. Den genauen Preis legt die Prüforganisation fest, frag ihn vorher bei der Prüfstelle an. Bedenke dies, bevor Du leichtfertig Felgen für Deinen Wagen kaufst.
Tipps für den Felgenkauf ohne Eintragungsprobleme
Das Angebot an Alufelgen auf dem Markt ist riesig. Sie sind die beliebtesten Zubehörteile für Fahrzeuge und können sowohl für Kleinwagen als auch für Luxuslimousinen, Geländewagen und Sportwagen erworben werden. Ist das Fahrzeug nicht bereits ab Werk mit Alurädern ausgerüstet, bietet sich ein Nachrüsten an. Solche Nachrüstlösungen sind oftmals günstiger als die ab Werk angebotenen Aluräder. Doch wo kauft man Alufelgen am besten, um keinen Ärger und keine Kosten für Eintragungen zu haben? Hier unsere Tipps:
Felgen beim Markenhändler kaufen
Wenn das Fahrzeug nicht bereits vom Hersteller mit Alufelgen ausgestattet ist, können diese beim Markenhändler erworben und gleich montiert werden. Der Vorteil: Meist handelt es sich um Felgen, die hinsichtlich des Lochkreises und der Größe für das jeweilige Fahrzeug konzipiert sind. Es gibt keine Probleme mit Passgenauigkeit, Freigaben und TÜV-Eintragungen. Nachteil: Die Auswahl ist begrenzt, und die Original-Alufelgen vom Hersteller sind oft teurer als jene aus dem Zubehörhandel.
Felgen im Zubehörhandel kaufen
Im Zubehörhandel, also bei freien Händlern und Werkstattketten, gibt es ein großes Angebot an Alufelgen. Oft ist eine Werkstatt angeschlossen, in der die Felgen montiert werden können. Ein Vorteil ist der günstigere Preis gegenüber Markenhändlern. Zudem hat man hier eine große Auswahl. Du musst jedoch darauf achten, das passende Rad mit entsprechender Zulassung zu wählen.
Felgen online kaufen
Die größte Auswahl findest Du im Internet, zum Beispiel bei OR24.de. Hier kannst Du zwischen vielen Designs und Größen wählen. Die Angebote lassen sich nach Größe und Fahrzeugmodell filtern, was die Suche vereinfacht.
Bei originalen Felgen prüfst Du anhand der Teilenummer, ob sie für Dein Modell freigegeben ist. Bei Zubehörfelgen achtest Du darauf, dass die ABE oder das Gutachten Dein Fahrzeug nennt.
Wie neue Räder am eigenen Auto aussehen, zeigt Dir vor dem Kauf unser kostenloser Felgenkonfigurator: Du lädst ein Foto Deines Fahrzeugs hoch und siehst Dein Wunschrad direkt daran. Die Vorschau zeigt die Optik, die Freigabe prüfst Du weiterhin über Teilenummer oder ABE.
Fazit
Schöne Felgen werten Dein Fahrzeug optisch auf und können das Fahrverhalten verbessern. Wenn Du Dich für Originalfelgen entscheidest, profitierst Du in der Regel von einfacher Montage ohne zusätzliche Eintragungen. Bei Zubehörfelgen solltest Du darauf achten, dass diese über eine ABE verfügen oder ein Gutachten vorliegt, um sie problemlos eintragen zu lassen. Eine Eintragung ist wichtig, um die Betriebserlaubnis Deines Fahrzeugs zu gewährleisten und mögliche Strafen zu vermeiden. Plane daher vor dem Kauf ein, ob eine Eintragung nötig ist, und berücksichtige die damit verbundenen Kosten.
Der Kauf bei einem Markenhändler, im Zubehörhandel oder online bietet verschiedene Vor- und Nachteile. Während Originalfelgen vom Hersteller meist teurer, aber unkomplizierter sind, bietet der Zubehörhandel eine größere Auswahl zu günstigeren Preisen, jedoch mit mehr Eigenverantwortung bei der Eintragung. Der Onlinekauf überzeugt durch ein großes Angebot und günstige Preise, erfordert aber genaue Prüfung der Unterlagen und Gutachten. Wäge Deine Optionen ab und entscheide, was für Deine Bedürfnisse am besten ist.
Zusammengefasst: Informiere Dich gut, plane vorausschauend und genieße dann die neuen Felgen an Deinem Fahrzeug, sicher und legal auf der Straße.
FAQ - Häufige Fragen
Nein, wenn der Hersteller die Felge in dieser Größe für Dein Modell freigegeben hat. Welche Rad-Reifen-Kombinationen für Dein Auto freigegeben sind, steht im CoC-Papier, die passende Felge erkennst Du an der Teilenummer. Montierst Du dagegen eine originale Felge, die nicht für Dein Modell freigegeben ist, etwa von einer anderen Baureihe, brauchst Du auch dafür eine Abnahme.
Immer dann, wenn die Felge weder vom Hersteller für Dein Auto freigegeben ist noch eine ABE oder ECE-Genehmigung ohne Abnahme-Auflage hat. In diesen Fällen lässt Du die Räder von einer Prüforganisation abnehmen, also von TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS. Das gilt bei Teilegutachten, bei einer ABE samt Auflage und bei Felgen ganz ohne Nachweis, für die nur die Einzelabnahme bleibt.
Mit einer ABE ohne Auflage entstehen keine Prüfkosten, weil die Abnahme entfällt. Für eine Abnahme mit Teilegutachten oder Auflage berechnet die Prüforganisation eine Gebühr, die je nach Anbieter verschieden ausfällt. Eine Einzelabnahme ist deutlich teurer. Frag den genauen Preis deshalb vorher bei der Prüfstelle an, dann weißt Du schon vor dem Felgenkauf, womit Du rechnen musst.
Du brauchst die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und den Nachweis der Felge, also ABE, Teilegutachten oder Teiletypgenehmigung. Bei originalen Felgen hilft die Teilenummer zusammen mit dem CoC-Papier weiter. Nach der Abnahme bekommst Du eine Bestätigung, die Du im Auto mitführst, bis die Zulassungsstelle die Änderung in die Fahrzeugpapiere übernommen hat.
Fehlt eine nötige Abnahme, erlischt die Betriebserlaubnis Deines Autos. Beeinträchtigt das die Verkehrssicherheit wesentlich, drohen laut amtlichem Bußgeldkatalog 90 Euro und ein Punkt in Flensburg. Kommt es zu einem Unfall, kann Dich die Kfz-Haftpflicht zusätzlich in Regress nehmen, also einen Teil des Schadens von Dir zurückfordern.
Nein. Mit einer ABE ohne Abnahme-Auflage darfst Du die Felge ohne Prüfung fahren, Du führst nur die ABE mit. Ein Teilegutachten verlangt dagegen immer eine Abnahme durch eine Prüforganisation. Neue Teilegutachten gibt es seit dem 20.06.2025 nicht mehr, ihr Nachfolger ist die KBA-Teiletypgenehmigung. Für Felgen mit älterem Teilegutachten ist eine Abnahme damit noch bis zum 19.06.2028 möglich.
Eine feste Zollgrenze gibt es nicht. Entscheidend ist, ob die Rad-Reifen-Kombination für Dein Modell freigegeben ist oder welcher Nachweis zur Felge gehört. Eine 20-Zoll-Felge, die im CoC Deines Autos steht, darfst Du ohne Eintragung fahren. Eine 18-Zoll-Felge ohne Freigabe und ohne passende ABE musst Du dagegen abnehmen lassen, obwohl sie kleiner ist.
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