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Ab 1. Oktober 2024 Pflicht: Alpine-Symbol für Winterreifen
Der 01. Oktober 2024 bedeutet das endgültige Ende für die M+S-Kennzeichnung auf wintertauglichen Reifen. Zukünftig ist nur noch das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) für Winter- und Ganzjahresreifen zulässig. Was hinter der Änderung steckt und welche Strafe Dich bei falsch gekennzeichneten Reifen erwartet, verraten wir Dir hier.
![Alpine Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) Infografik Alpine Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) Infografik](https://www.or24.de/media/d6/81/86/1706095944/winterreifen-alpine-symbol-pflicht-2024.webp)
Ab 01. Oktober Pflicht: Details zur neuen Regelung
Im Herbst dieses Jahres tritt eine Verordnung in Kraft, die die Zulässigkeit von wintertauglichen Reifen neu regelt. Ab dem 01. Oktober 2024 dürfen bei Schnee, Eis und Glätte nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol gefahren werden. Es stellt einen Berg mit Schneeflocke dar und ist auch als “Schneeflocken-Symbol” bekannt.
Reifen mit der veralteten Kennzeichnung M+S (Matsch und Schnee) zu fahren, ist nur noch bis zum 30. September 2024 erlaubt. Die Markierung wird zwar schon länger nicht mehr auf Neureifen verwendet, befindet sich aber noch auf einigen älteren Reifenmodellen. Winter- und Ganzjahresreifen mit M+S-Kennzeichnung und Alpine-Symbol sind auch in Zukunft erlaubt.
Ab Oktober 2024 gilt somit: Bei winterlichen Straßenverhältnissen weiterhin Reifen ohne Alpine-Symbol zu fahren, stellt einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) dar. Als Strafe drohen ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Wichtig: In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Sie tritt gemäß § 2 Absatz 3a StVO ein, sobald „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ auf der Straße herrschen – nicht erst im kalendarischen Winter.
Mögliche Strafen bei einem Verstoß
Mit welcher Strafe Du beim Fahren mit unzulässiger Bereifung rechnen musst, ist im Bußgeldkatalog geregelt. Er basiert auf der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), die zwischen verschiedenen Szenarios unterscheidet.
Fährst Du bei winterlicher Verkehrslage mit Sommerreifen oder unzulässig gekennzeichneten Winter- beziehungsweise Ganzjahresreifen, drohen die folgenden Strafen (Quelle: Bußgeldkatalog):
- keine oder falsch markierte Winterreifen/Allwetterreifen gefahren: Bußgeld von 60 Euro, 1 Punkt in Flensburg
- durch den Verstoß andere Verkehrsteilnehmer behindert: Bußgeld von 80 Euro, 1 Punkt in Flensburg
- durch den Verstoß andere Verkehrsteilnehmer gefährdet: Bußgeld von 100 Euro, 1 Punkt in Flensburg
Das heißt: Wenn Du mit den falschen Reifen erwischt wirst, entscheidet die Schwere des Vergehens über die Strafe. Im Falle eines Unfalls kann es zudem passieren, dass Deine Versicherung die Kosten nur anteilig übernimmt.
Warum das Ganze?
Die Pflicht zum Fahren mit Alpine-gekennzeichneten Reifen bei Schnee, Glatteis und Schneematsch soll die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer erhöhen. Mit der neuen Regelung schließt der Gesetzgeber eine rechtliche Grauzone. Denn: Die Kennzeichnung M+S ist nicht geschützt. Jeder Hersteller konnte seine Reifen entsprechend markieren – unabhängig davon, welche Tests sie durchlaufen haben.
Das Alpine-Symbol unterliegt genaueren Vorgaben. Es bestätigt, dass der jeweilige Reifen genormte Tests zur Wintertauglichkeit erfolgreich durchlaufen hat. Dabei wird insbesondere die Traktion sowie das Bremsverhalten auf matschiger, verschneiter und glatter Fahrbahn geprüft.
![Alpin Symbol auf Winterreifen Alpin Symbol auf Winterreifen](https://www.or24.de/media/e5/cf/25/1706096863/alpine-symbol-auf-winterreifen.webp)
Weitere Hintergrundinformationen
Schon am 10. März 2017 erhielt das Bundesverkehrsministerium die Zustimmung des Bundesrats zur Einführung der neuen Winterreifen-Verordnung. Damit war die M+S-Kennzeichnung für Neureifen nur noch bis Ende 2017 erlaubt. Ab 01. Januar 2018 mussten alle neu hergestellten Winter- und Allwetterreifen das Alpine-Symbol tragen.
Mit dem endgültigen Inkrafttreten der Regelung im Oktober 2024 endet nun die Übergangsfrist, die Autofahrern mit alten Reifen eingeräumt wurde. Der Gesetzgeber hielt diese Spanne für angemessen, da Winterreifen nach dieser Zeit ohnehin ausgetauscht werden müssen.
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