Sommerreifen im Winter: Wann es erlaubt ist, was es kostet und was die Versicherung zahlt
Auf trockener, eisfreier Straße darfst Du auch im Januar mit Sommerreifen fahren. Eine Winterreifenpflicht nach Kalender gibt es in Deutschland nicht. Sobald aber Glätte auftritt, ist damit Schluss, und ein Verstoß kostet 60 Euro und einen Punkt. Hier liest Du, wann genau die Grenze überschritten ist, was Haftpflicht und Kasko nach einem Unfall wirklich zahlen und welche Regeln in Österreich und der Schweiz gelten.
Inhaltsverzeichnis
Darfst Du im Winter mit Sommerreifen fahren?
Ja, solange die Fahrbahn trocken und eisfrei ist. Die Pflicht knüpft am Zustand der Straße an, nicht an einem Datum im Kalender.
§ 2 Absatz 3a StVO nennt fünf Lagen, bei denen ein geeigneter Reifen vorgeschrieben ist: Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte und Reifglätte. Liegt keine davon vor, darfst Du mit Sommerreifen unterwegs sein, auch mitten im Winter.
Als geeignet gilt bei Glätte nur ein Reifen mit dem Alpine-Symbol, also dem Bergpiktogramm mit der Schneeflocke auf der Flanke. Ohne dieses Zeichen nützt Dir rechtlich auch ein fabrikneues Profil nichts.
Der Haken an der Regel ist das Wetter. Fährst Du morgens bei trockener Straße los und setzt mittags Schneeregen ein, stehst Du plötzlich mitten im Pflichtfall, ohne etwas falsch gemacht zu haben. Umstecken kannst Du am Straßenrand nicht.
Erlaubt und sinnvoll sind deshalb zwei verschiedene Dinge. Die Erlaubnis endet in der Sekunde, in der die Fahrbahn glatt wird, ganz gleich ob Du damit gerechnet hast. Wer täglich pendelt, trägt dieses Risiko jeden Morgen erneut mit. Ein Blick auf den Wetterbericht am Vorabend nimmt Dir die Entscheidung im Dunkeln ab.
Eine Zwischenlösung bleibt: Ganzjahresreifen sind bei Glätte zulässig, sofern das Alpine-Symbol auf der Flanke steht.
Was ein Verstoß kostet
Ein Verstoß kostet 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Teurer wird es, sobald Du dabei jemanden behinderst, gefährdest oder einen Unfall verursachst.
Bestraft wird nie die Reifenwahl an sich, sondern die Fahrt bei Glätte ohne geeignete Bereifung.
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Bei Glätte ohne geeignete Reifen gefahren | 60 Euro | 1 |
| Dabei andere behindert | 80 Euro | 1 |
| Dabei andere gefährdet | 100 Euro | 1 |
| Dabei einen Unfall verursacht | 120 Euro | 1 |
| Halter lässt die Fahrt zu | 90 bis 270 Euro | 1 |
Die letzte Zeile trifft nicht den Fahrer, sondern den Halter, bei Firmenwagen also den Arbeitgeber. Richtig teuer wird es ohnehin erst hinter dem Bußgeld: Kracht es, dreht sich alles nur noch um die Frage, wer den Blechschaden bezahlt.
Was die Haftpflicht zahlt und wann sie Geld zurückholt
Deine Kfz-Haftpflicht zahlt dem Unfallgegner seinen Schaden in jedem Fall. Der Geschädigte soll nicht darunter leiden, womit Du gefahren bist.
Anders liegt es zwischen Dir und Deinem eigenen Versicherer. Hast Du eine vertraglich vereinbarte Obliegenheit verletzt und war das für den Schaden ursächlich, holt er sich einen Teil des Geldes zurück.
§ 5 Absatz 3 KfzPflVV beschränkt die Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem Versicherungsnehmer und den mitversicherten Personen auf höchstens je 5.000 Euro. Mehr als diesen Betrag kann Deine Haftpflicht also nicht bei Dir eintreiben, egal wie hoch der Schaden beim Unfallgegner ausfällt.
Genau diese Zahl fehlt in fast jedem Ratgeber. Sie nimmt der verbreiteten Sorge die Spitze, man hafte anschließend unbegrenzt mit dem eigenen Vermögen. Harmlos ist die Summe trotzdem nicht, und Dein eigenes Blech steckt darin noch gar nicht.
Was die Kasko beim eigenen Schaden macht
Für Dein eigenes Auto ist die Kaskoversicherung zuständig, und sie darf ihre Leistung kürzen, wenn Du grob fahrlässig gehandelt hast. Grundlage ist § 81 VVG, gekürzt wird quotal, also anteilig nach der Schwere Deines Verschuldens.
Quotal heißt dabei: Der Versicherer streicht einen Anteil der Entschädigung, statt die Zahlung vollständig zu verweigern. Eine feste Prozentzahl steht dafür nirgends. Gerichte sehen sich den Einzelfall an, deshalb kursieren im Netz Quoten, die niemand seriös vorhersagen kann.
Sommerreifen bei winterlichen Verhältnissen begründen für sich allein noch keine grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahrenlage muss erkennbar gewesen sein. Wer bei angekündigtem Eisregen losfährt, steht schlechter da als jemand, den ein Schneeschauer auf halber Strecke überrascht.
Ob Dein Vertrag auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet, steht in Deinen Versicherungsbedingungen. Ein Blick hinein lohnt sich, bevor der erste Frost kommt. Die drei Fälle im Überblick:
| Versicherung | Zahlt | Was Dir passieren kann |
|---|---|---|
| Kfz-Haftpflicht | den Schaden des Unfallgegners, in jedem Fall | Rückgriff bei Dir, wenn eine Obliegenheitsverletzung für den Schaden ursächlich war. Gesetzlich auf höchstens 5.000 Euro begrenzt. |
| Kaskoversicherung | den Schaden an Deinem eigenen Fahrzeug | quotale Kürzung bei grober Fahrlässigkeit nach § 81 VVG. Keine feste Quote, der Einzelfall entscheidet. |
| Mithaftung bei fremdem Verschulden | die Gegenseite reguliert Deinen Schaden | Anrechnung einer Mithaftung wegen ungeeigneter Bereifung. Auf einem Teil bleibst Du dann selbst sitzen. |
Wenn der andere schuld ist
Auch als Unfallopfer kann Dich die Bereifung Geld kosten. Fährt Dir jemand auf, wird Dir womöglich trotzdem eine Mithaftung angerechnet, weil Deine Räder für die Lage untauglich waren.
Dahinter steckt die Betriebsgefahr Deines Fahrzeugs, die eine ungeeignete Bereifung erhöht. Lässt sich ein Zusammenhang zum Unfallhergang herstellen, wandert ein Teil des Schadens zurück zu Dir.
Eine allgemeingültige Quote gibt es auch hier nicht. Fest steht nur eines: Mit den falschen Reifen verhandelst Du aus einer schwächeren Position, und das betrifft auch Mietwagen, Verdienstausfall und Schmerzensgeld.
Warum Sommerreifen bei Kälte schlechter greifen
Weil die Gummimischung hart wird. Ein Sommerreifen ist auf warmen Asphalt ausgelegt, und bei Kälte verliert er genau die Eigenschaft, die ihn dort stark macht.
Continental beschreibt es als Hersteller so: „Bei kälteren Temperaturen wird Kautschuk steif und brüchig. Selbst ohne Schnee und Eis auf der Fahrbahn hätte er keinen guten Grip mehr.“ Der Reifenhersteller spricht hier also ausdrücklich von der trockenen Fahrbahn.
Dazu kommt das Profil. Ein Sommerreifen hat breite, durchgehende Längsrillen, mit denen er Wasser ableitet. Was ihm fehlt, sind die feinen Lamellen eines Winterreifens, die sich in Schnee und Matsch verzahnen.
Und das steife Gummi leidet. Risse und beschädigte Profilblöcke sind bei Kälte möglich, der Reifen altert im Winterbetrieb also schneller, als Du es aus der warmen Jahreszeit gewohnt bist. Wie stark dieser Effekt ausfällt, hängt von der jeweiligen Mischung ab.
Die bekannte 7-Grad-Regel gehört an dieser Stelle richtig eingeordnet. Sie ist eine Faustformel der Reifenindustrie und keine Vorschrift, eine belegte Schwelle steckt nicht dahinter. Jede Mischung verhält sich anders, die Zahl bleibt eine Merkhilfe. Als groben Anhaltspunkt taugt sie trotzdem.
Verlässlicher ist der Blick auf die Wetterlage der kommenden Wochen. Wann Du auf Winterreifen wechselst, entscheidest Du damit sicherer als am Thermometer.
Zwei fertige Radsätze verkürzen den Wechsel erheblich, weil kein Gummi mehr von der Felge muss. Originale Kompletträder für Audi, BMW, Mercedes und Porsche liefert OR24.de ausgewuchtet und mit Herstellerfreigabe, Lochkreis und Einpresstiefe passen ohne zusätzliches Gutachten.
Kommst Du mit Sommerreifen durch die Hauptuntersuchung?
In aller Regel ja. Bei der Hauptuntersuchung zählt der technische Zustand des Reifens, nicht seine Saisonbezeichnung.
Geprüft werden die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm und der Zustand von Flanke und Lauffläche. Risse, Beulen und ausgebrochene Profilblöcke führen zur Beanstandung, ein technisch einwandfreier Sommerreifen im Januar dagegen nicht.
Einen eigenen Grenzwert für die kalte Jahreszeit kennt das Gesetz nicht. Bei Winterreifen wird allerdings eine deutlich größere Profiltiefe empfohlen als dieses Minimum, weil ein flaches Profil kaum noch Schnee aufnimmt.
Eines bleibt trotzdem: Für die Hinfahrt gilt dieselbe Regel wie sonst. Liegt an diesem Morgen Schneematsch, bezahlst Du den Prüftermin obendrein mit einem Bußgeld.
Was in Österreich und den Nachbarländern gilt
Österreich regelt es strenger als Deutschland, die Schweiz lockerer. Wer im Winter über die Grenze fährt, sollte beide Regeln kennen.
In Österreich gilt vom 1. November bis zum 15. April eine situative Winterausrüstungspflicht. Sie greift bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen, also bei Schnee, Schneematsch oder Eis, und nicht an jedem Tag dieses Zeitraums.
Anders als bei uns ist dort zusätzlich die Profiltiefe vorgeschrieben: mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm. Wer darunter liegt, gilt nach österreichischem Recht als nicht winterausgerüstet, selbst wenn das Alpine-Symbol auf der Flanke steht.
Die Strafen liegen bei rund 100 Euro. Gefährdest Du dabei andere, kann es nach Angaben des ÖAMTC bis zu 10.000 Euro teuer werden. Das ist ein anderes Kaliber als der deutsche Satz, und die vorgeschriebene Restprofiltiefe ist der zweite wesentliche Unterschied.
| Land | Zeitraum | Anforderung | Strafe |
|---|---|---|---|
| Deutschland | kein fester Zeitraum, es zählt der Straßenzustand | bei Glätte Reifen mit Alpine-Symbol, Mindestprofiltiefe 1,6 mm | 60 bis 120 Euro und 1 Punkt |
| Österreich | 1. November bis 15. April, bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen | Winterausrüstung, Mindestprofiltiefe 4 mm, bei Diagonalreifen 5 mm | rund 100 Euro, bei Gefährdung bis 10.000 Euro |
| Schweiz | keine gesetzliche Winterreifenpflicht | Bereifung muss zur Witterung passen | bei einem Unfall droht der Vorwurf des Mitverschuldens |
Das Schweizer Gesetzbuch schweigt dazu, die Verantwortung liegt damit vollständig bei Dir.
Vor der ersten Fahrt in die Berge lohnt der Durchgang, mit dem Du Dein Auto winterfest machst. Batterie, Frostschutz und Licht sind in einer halben Stunde kontrolliert.
Fazit
Erlaubt sind Sommerreifen im Winter, solange die Straße trocken und eisfrei bleibt. Ab der ersten Glätte werden 60 Euro und ein Punkt fällig. Kracht es, bedient die Haftpflicht zwar den Gegner, fordert aber bis zu 5.000 Euro zurück, und die Kasko kürzt womöglich Deinen Fahrzeugschaden. Gespart hast Du dann nichts.
Häufige Fragen zu Sommerreifen im Winter
Ja, auf trockener und eisfreier Fahrbahn spricht nichts dagegen. Ein Datum, ab dem Winterreifen Pflicht wären, kennt das deutsche Recht nicht. Erst wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte herrschen, brauchst Du ein Rad mit Alpine-Symbol. Entscheidend ist die Witterung, nicht das Kalenderblatt.
Nein, eine Straftat ist es nicht. Es bleibt eine Ordnungswidrigkeit, und die greift ausschließlich bei Glätte. Der Grundbetrag liegt bei 60 Euro plus Punkt, mit Behinderung bei 80, mit Gefährdung bei 100 und nach einem Unfall bei 120 Euro. Den Halter treffen 90 bis 270 Euro.
Ja, der Schutz bleibt bestehen. Die Kfz-Haftpflicht ersetzt dem Unfallgegner seinen Schaden ausnahmslos. Sie darf sich hinterher einen Anteil bei Dir holen, falls eine Obliegenheitsverletzung den Schaden mitverursacht hat. Diesen Rückgriff begrenzt § 5 Absatz 3 KfzPflVV auf höchstens 5.000 Euro.
Verursachst Du den Unfall, begleicht die Haftpflicht den fremden Schaden und die Kasko Deinen eigenen. Kürzen darf sie nach § 81 VVG anteilig, sobald grobe Fahrlässigkeit feststeht. Selbst wenn der andere den Zusammenstoß auslöst, kann Dir wegen der Bereifung eine Mithaftung angerechnet werden.
In aller Regel ja. Der Prüfer schaut auf die Technik, nicht auf die Jahreszeit. Verlangt sind 1,6 mm Restprofil und ein unbeschädigter Reifen. Wer Risse oder Beulen mitbringt, fällt durch, ein gesunder Sommerreifen im Januar dagegen nicht. Denk an die Anfahrt, dort gilt die übliche Regel.
Nur eingeschränkt. Zwischen dem 1. November und dem 15. April verlangt Österreich bei winterlicher Fahrbahn eine Winterausrüstung, samt 4 mm Restprofil, bei Diagonalreifen 5 mm. Rund 100 Euro werden fällig, laut ÖAMTC bis zu 10.000 Euro, sobald Du andere gefährdest. Auf trockenem Belag bleibt Dein Sommersatz zulässig.
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